auf "Drucken" im Header der Seite auf den ersten Punkt der horizontalen Navigation auf den ersten Punkt der vertikalen Navigation auf den Content der Seite
Schritt 1 
 
Die Rahmenvereinbarung

Lesen Sie die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011; diese ist die Grundlage zur Durchführung von Rehabilitationssport und die Inhalte müssen allen Rehasportverantwortlichen vertraut sein.

Die sieben Rehasportangebote

Aktuell erkennt der RSD fünf Angebote für spezifische Zielgruppen 
      •  Wirbelsäulengymnastik 
      • 
Koronarsport
      • 
Lungensportt
      • 
Gefäßsport
      • 
Beckenbodengymnastik
und zwei zielgruppenübergreifende Angebote
      • 
Muskel- & Gelenkgymnastik
      • 
Wassergymnastik
an.

Lesen Sie hierzu das Dokument RSD Rehabilitationssportangebote: Beschreibung/Zielgruppen/Inhalte & Ziele.

Falls Sie planen, Sequenztrainingsgeräte im Rehabilitationssport einzusetzen, beachten Sie, dass dies seit 1. Januar 2011 im Rahmen des Rehabilitationssports nicht mehr möglich ist.

Die Voraussetzungen für Übungsleiter

In der Übersicht Qualifikationsnachweise zur Leitung von Rehabilitationssportgruppen sind die Anforderungen an die Qualifikation der Übungsleiter formuliert.

Beachten Sie, dass vor der Anerkennung jeder Verantwortliche für den Rehabilitationssport das Pflichtmodul 10 UE „RSD Rehasport für Verantwortliche" sowie jeder Übungsleiter das Pflichtmodul 8 UE „RSD Rehasport für Übungsleiter" und einen 1. Hilfe Kurs [8 Doppelstunden] besuchen muss.

                                                                                                                                                                           weiter