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Ausbildung Datenschutzbeauftragter
 
Am 25. Mai 2018 tritt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Sie wird den Umgang mit persönlichen Daten völlig neu regeln. Wer sich nicht bereits mit der Thematik beschäftigt haben, sollte jetzt unbedingt handeln!
Neben etlichen neuen Anforderungen an den Umgang mit persönlichen Daten, beunruhigt der drastisch erhöhte Sanktionsrahmen, der nun Bußgelder bis zu 20.000.000 EUR vorsieht. Experten erwarten, dass somit zukünftig die Strafen auch für geringe Vergehen, gerade für kleine Unternehmen, eine Existenz bedrohende Höhe annehmen können.
Dies gilt jedoch nur für Unternehmen, die völlig „kalt erwischt werden. Wird beispielsweise kein Datenschutzbeauftragter bestellt, liegt automatisch ein vorsätzlich in Kauf genommenes Verschulden vor.
Kleine Unternehmen, wie Physiotherapeuten, Fitnessstudios und Sportvereine werden wohl nie alle Anforderungen der nationalen und europäischen Gesetze erfüllen können. Das wird in letzter Konsequenz auch niemand von ihnen erwarten!
Eine Vogel-Strauß-Politik, gar nichts zu tun, ist jedoch überhaupt nicht zu empfehlen. Dies wird nämlich jedem Verantwortlichen mit den beschriebenen Konsequenzen als Vorsatz ausgelegt.
Da der besondere Schutz von Patientendaten und die speziellen Themen im Rehasport in einer normalen DSB-Ausbildung keine Rolle spielen, haben wir die Möglichkeit geschaffen, einen Ihrer Mitarbeiterlinnen bei uns zum internen Datenschutzbeauftragten auszubilden zu lassen.
Der Lehrgang ist darüber hinaus jedem empfohlen, der sich einen Überblick über die Thematik verschaffen will.